Beratung
Die Kosten für Beratung und psychoonkologische Begleitung werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen. Wir treffen daher eine individuelle Kostenvereinbarung mit Ihnen. Anzahl, Dauer und Häufigkeit der Gespräche werden dabei nach Bedarf mit Ihnen vereinbart.
Einen Termin für eine Erstberatung erhalten Sie in unserer Praxisgemeinschaft in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Psychotherapie
Die Honorierung unserer psychotherapeutischen Behandlungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und Ärzte (GOÄ).
Da wir eine Gemeinschaft von Privatpraxen sind, werden die Kosten in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Für gesetzlich Versicherte kann in begründeten Einzelfällen bei der Krankenversicherung ein Kostenerstattungsverfahren (§ 13 SGB V Kostenerstattung) beantragt werden. Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.
Die Kosten für eine Psychotherapie können selbstverständlich auch selbst getragen werden. Es erfolgt in diesem Fall keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse und es fallen keine Formalitäten an. Die Vergütung orientiert sich an den Gebührenordnungen.